Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Sparte Gas.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Gasbelieferung von Letztverbraucher:innen außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.000 Kilowattstunden durch die Yello Strom GmbH (Yello).
Stand: 1. August 2026
1. Wann kommt dein Gaslieferungsvertrag zustande? Wann wirst du mit Gas beliefert? (1) Der Gaslieferungsvertrag wird abgeschlossen, indem Yello deinen Auftrag annimmt und ihn innerhalb einer Frist von 20 Werktagen in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung). Samstage, Sonntage und Feiertage sind keine Werktage. (2) Unter Berücksichtigung der Regelungen zum Lieferantenwechsel beginnt im Fall eines Liefe-rantenwechsels deine Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Lieferung beginnt jedoch nicht, bevor dein bisheriger Gaslieferungsvertrag beendet ist und der örtliche Netzbetreiber den Beginn der Lieferung gegenüber der Yello bestätigt hat. (3) Yello ist zum Abschluss bzw. zur Aufnahme der Gaslieferung nicht verpflichtet, wenn dein Anschluss zum vorgesehenen Lieferbeginn unterbrochen ist oder kein Netzanschluss besteht. (4) Den Lieferbeginn teilt dir Yello mit.
2. Wie verhält es sich mit der Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit deines Gasliefe-rungsvertrags? (1) Nach Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich dein Gaslieferungsvertrag auf unbestimmte Zeit, wenn weder du noch Yello vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sowohl du als auch Yello können auf das Ende der Mindestlaufzeit sowie im Anschluss daran jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Wenn im Gaslieferungsvertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kannst du oder Yello den Gaslieferungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Yello stellt ausdrücklich klar, dass im Falle einer Kündigung des Vertrags, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, von Yello keine gesonderten Entgelte verlangt werden. Yello wird einen möglichen Wechsel des Lieferanten zügig ermöglichen. (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bleibt unberührt. Zu einem wichtigen Grund zählt insbesondere, jedoch nicht abschließend, a) wenn die Messeinrichtung bei dir aufgrund deines Verschuldens nicht funktionsfähig ist oder ausgebaut wurde, b) wenn du dich mit einer fälligen Zahlung trotz wiederholter Mahnung in Verzug befindest und Yello dir die außerordentliche Kündigung 2 Wochen vorher angekündigt hat. (3) Eine außerordentliche Kündigung nach Punkt 2 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen erfolgt mit einer Frist von 2 Wochen. Die Gründe der außerordentlichen Kündigung sind darzulegen. (4) Wenn dein Jahresverbrauch mehr als 1.500.000 kWh beträgt oder bei dir ein Lastgangzähler mit einer registrierenden Leistungsmessung durch den Messstellenbetreiber eingebaut und gemessen wird, können sowohl du als auch Yello den Gaslieferungsvertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. (5) Eine Kündigung bedarf der Textform (also z. B. per Brief oder E-Mail). (6) Yello hat eine Kündigung des Gaslieferungsvertrags innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.
3. Darf Yello deinen Bonitäts-Scorewert ermitteln? Yello führt vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durch, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Hierzu nutzt Yello Wahrscheinlichkeitswerte, die von Yello beauftragte Wirtschafts-auskunfteien übermitteln. Näheres zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeitswerte durch die Wirtschaftsauskunfteien erfährst du unter www.schufa.de und www.crif.de. Der durch die Wirtschaftsauskunftei ermittelte Wahrscheinlichkeitswert ist entweder direkt ausschlaggebend dafür, ob Yello aufgrund des für dich prognostizierten Zahlungsausfallrisikos ein Vertragsverhältnis mit dir eingehen wird oder Yello bezieht den von der Wirtschaftsauskunftei ermittelten Wahrscheinlichkeitswert in eine weitere von Yello durchgeführte Berechnung ein, in der ergänzend zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos entscheidungserhebliche Kriterien berücksichtigt werden. Eine solche Berechnung führt Yello in Fällen durch, in denen Yello das Zahlungsausfallrisiko alleine aufgrund des von der Wirtschaftsauskunftei ermittelten Wertes als zu hoch bewerten würde und das Eingehen eines Vertragsverhältnisses basierend darauf ablehnen würde. Yello überprüft dann, ob Yello in Anbetracht des konkreten Vertrags mit seiner Laufzeit und dem Deckungsbeitrag das Risiko eines Vertragsschlusses nicht doch eingehen kann. Bei der Entscheidung, dir aus Gründen deiner Bonität einen Vertrag anzubieten oder dies abzulehnen, handelt es sich in beiden Fällen einzig um eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall. Eine manuelle Prüfung durch einen:eine Yello Mitarbeiter:in erfolgt nicht. Du hast jedoch das Recht, das Eingreifen durch einen:eine Yello Mitarbeiter:in zu verlangen, deinen eigenen Standpunkt darzulegen und die automatisierte Entscheidung anzufechten. Wende dich hierzu bitte an Yello unter den im Antrag genannten Kontaktdaten. Wenn Yello automatisierte Entscheidungen im Einzelfall durchführt, so werden die Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung beachtet.
4. Was musst du im Falle eines Umzugs beachten? Hast du ein außerordentliches Kündigungs- recht? Darf Yello dir eine Vertragsmitnahme anbieten? Im Falle eines Umzugs kannst du den Gaslieferungsvertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht anzuwenden, wenn Yello dir binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Gaslieferungsvertrags an deinem neuen Wohn- bzw. Firmensitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Lieferstelle möglich ist. Zu diesem Zweck hast du Yello in der Kündigung die zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung der zukünftig verwendeten Identifikationsnummer der Lieferstelle (sog. Marktlokations-Identifikationsnummer) mitzuteilen.
5. Wie und in welchem Umfang liefert Yello? Für welche Zwecke darfst du das Gas verwenden? Was gilt bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung? Was musst du bei einer Erweiterung oder bei Änderung deiner Anlagen und Gasgeräte beachten? (1) Das von Yello gelieferte Gas wird nur für die Zwecke deines eigenen Letztverbrauchs zur Verfügung gestellt. (2) Yello schließt die Verträge, die für die Durchführung der Gaslieferung erforderlich sind, mit dem Netzbetreiber und mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber ab, sofern du dich nicht für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden hast. Der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ist von den vertraglichen Leistungen umfasst (sog. kombinierter Vertrag nach dem Messstellenbetriebsgesetz – MsbG). Der Messstellenbetreiber bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen und soweit erforderlich auch die Steuerungseinrichtungen. Yello ergreift die möglichen Maßnahmen, um dir am Ende des von dir genutzten Netzanschlusses Gas zu den jeweiligen Preisen und Bedingungen des Gaslieferungsvertrags zu liefern. Deine Berechtigung zur Nutzung des Netz- anschlusses richtet sich nach der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Welche Gasart dir geliefert wird, ergibt sich aus den technischen Gegebenheiten des Netz- anschlusses und der Beschaffenheit deiner Anlage. Der Brennwert einschließlich der gegebenen Schwankungsbreite sowie der für deine Belieferung maßgebende Ruhedruck des Gases ergeben sich aus den ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen deiner Anlage. Für die Qualität des Gases ist ausschließlich der Netzbetreiber verantwortlich. (4) Du bist verpflichtet, deinen gesamten leitungsgebundenen Gasbedarf aus diesem Gaslieferungs- vertrag von Yello zu beziehen. Yello wird deinen gesamten leitungsgebundenen Gasbedarf im Rahmen des mit dir geschlossenen Gaslieferungsvertrags decken und dir im vertraglich vorgesehenen Um- fang jederzeit Gas zur Verfügung stellen. Von dieser Pflicht ist Yello jedoch befreit, a) soweit im Gaslieferungsvertrag eine zeitliche Beschränkung der Gaslieferung festgelegt ist, b) soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses nach § 17 oder § 24 Absatz 1, 2 und 5 der Niederdruckanschlussverordnung unterbrochen hat oder c) soweit und solange Yello an dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung des Gases entweder durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, deren Beseitigung Yello nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit findet § 36 Absatz 1 Satz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) entsprechende Anwendung. (5) Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist Yello von der Pflicht, Gas zu liefern, dann befreit, soweit es sich um die Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Beeinträchtigung des Messstellen- betriebs handelt. Das gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von Yello nach Punkt 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht. (6) Erweiterungen, Änderungen sowie die Außerbetriebnahme deiner Kundenanlage und die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind Yello unverzüglich in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Ebenso ist Yello unverzüglich bei wesentlichen Änderungen in Textform zu informieren. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Änderungen deines Jahresverbrauchs sowie deiner Kontakt- und Zahlungsdaten.
6. Wie erfolgt die Berechnung und Abrechnung deiner Gaslieferung? Welche Nutzenergie hat Gas und welche Verwendungsbeschränkungen als Kraftstoff gibt es? Welche Nutzenergie hat Gas und welche Verwendungsbeschränkungen als Kraftstoff gibt es? (1) Das vom Gaszähler erfasste Volumen (m3) wird von dem zuständigen Netzbetreiber auf Grundlage des DVGW-Arbeitsblatts G685 in thermische Energie (kWh) umgerechnet und Yello mitgeteilt. (2) Die der Abrechnung zugrunde gelegten Angaben (wie beispielsweise der Brennwert HS,n oder die Zustandszahl) erhält Yello vom zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber und weist diese auf der Rechnung aus. (3) Für das auf Basis dieses Vertrags bezogene Gas gilt folgender Hinweis gemäß § 107 Absatz 2 Energiesteuer-Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energie- steuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wende dich bitte an dein zuständiges Hauptzollamt.“
7. Wem musst du Zutritt gestatten? Du bist verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von Yello, des Netzbetrei- bers oder des Messstellenbetreibers Zutritt zu deinem Grundstück und deinen Räumen zu ermög- lichen. Dabei wirst du mindestens eine Woche vorher durch einen Aushang am oder im jeweiligen Haus oder eine Mitteilung an dich informiert. Gleichzeitig wird dir mindestens ein Ersatztermin angeboten. Das Zutrittsrecht gilt, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen oder nach Maßgabe von Punkt 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Unterbrechung der Belieferung erforderlich ist. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.
8. Wer liest den Zählerstand ab und was musst du dabei beachten? (1) Das von Yello gelieferte Gas wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt. (2) Yello ist berechtigt, zur Ermittlung des Verbrauchs für die Zwecke der Abrechnung den Zählerstand oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die Yello vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. (3) Yello kann deinen Zählerstand selbst ablesen oder von dir verlangen, dass du die Ablesung vornimmst und den Zählerstand an Yello übermittelst, wenn dies zum Zweck einer Abrechnung, einer Abrechnungsinformation, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten Interesse von Yello an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Wenn es dir nicht zumutbar ist, den Zählerstand selbst abzulesen, kannst du dieser Selbstablesung im Einzelfall widersprechen. Ist dieser Widerspruch berechtigt, wird Yello kein gesondertes Entgelt für eine eigene Ablesung verlangen. (4) Wenn der Zutritt zur Messeinrichtung durch Yello, den Netz- oder Messstellenbetreiber nicht möglich ist, du der Pflicht zur Selbstablesung nicht nachgekommen bist oder Yello aus anderen Gründen, die Yello nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann, darf Yello den Verbrauch für die Abrechnung oder für Abrechnungsinformationen schätzen, was unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu erfolgen hat. Dabei ist insbesondere auf deinen Verbrauch im vorangegangenen Abrechnungszeitraum oder auf den Verbrauch vergleichbarer Kund:innen abzustellen. (5) Du informierst Yello unverzüglich in Textform, wenn dir ein Verlust, Manipulation, Beschädi- gung oder Störung der Messeinrichtung bekannt wird.
9. Darfst du die Messeinrichtungen überprüfen lassen? Wer trägt die Kosten? Du kannst jederzeit von Yello eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatliche anerkannte Prüfstelle nach dem Mess- und Eichgesetz beim Messstellenbetreiber veranlassen. Wenn du den Antrag auf Nachprüfung nicht bei Yello stellst, musst du Yello mit der Antragstellung informieren. Die Kosten der Prüfung werden von Yello getragen, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der Fall, so trägst du die Kosten der Prüfung. Die Prüfung darf nicht von einer Vorleistung oder Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn du Umstände darlegst, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Funktion der Messeinrichtung begründen.
10. Wie werden Berechnungsfehler behandelt? (1) Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, wird dir der Betrag erstat-tet, den du zu viel bezahlt hast. Sollte der geleistete Betrag zu niedrig sein, so musst du nachbezahlen. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, ermittelt Yello den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehler- freien Ablesung durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs. Die tatsäch- lichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung gilt Folgendes: Grundlage für die Nachbe-rechnung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dir mitgeteilte korrigierte Verbrauch. (2) Ansprüche nach Punkt 10 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken sich auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des Fehlers. Kann die Auswirkung des Fehlers jedoch über einen größeren Zeitraum festgestellt werden, sind die Ansprüche auf längstens 3 Jahre beschränkt.
11. Was musst du zum Thema Abrechnung, Abrechnungsinformationen, Zahlungsweise, Abschlags- zahlung und zu den Zahlungsbedingungen wissen?
(1) Dein Gasverbrauch wird im Regelfall jährlich abgerechnet. Ein Entgelt für eine Jahres- oder Schlussrechnung wird nicht berechnet.
(2) Falls Yello dir als Unternehmer eine elektronische Rechnung gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz auszustellen und zu übermitteln hat, bist du verpflichtet, Yello über deine Eigenschaft als Unternehmer unverzüglich in Textform zu informieren.
(3) Abweichend von Punkt 11 Absatz 1 Satz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet Yello dir eine kostenpflichtige monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung an (unterjährige Abrechnung).
(4) Yello bietet dir die unentgeltliche elektronische Übermittlung von Abrechnungen und Abrech-nungsinformationen an. Bitte beachte, dass du Yello dafür mindestens eine aktuelle und empfangsbereite E-Mail Adresse bereitstellen musst.
(5) Yello bietet dir auch eine unentgeltliche Übermittlung von Abrechnungen und Abrechnungsinformationen einmal jährlich in Papierform an.
(6) Yello stellt dir Abrechnungsinformationen, sofern keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt und du dich für eine elektronische Übermittlung nach Punkt 11 Absatz 4 dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen entschieden hast, mindestens alle 6 Monate oder auf Verlangen einmal alle 3 Monate unentgeltlich zur Verfügung.
(7) Yello stellt dir unentgeltlich eine monatliche Abrechnungsinformation durch Hinterlegung im Kund:innenportal „Mein Yello“ zur Verfügung, sofern bei dir eine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt. Informationen zur Registrierung und Nutzung des Kund:innenportals „Mein Yello“ kannst du Punkt 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
(8) Abrechnungsinformationen erfolgen auf Grundlage des nach Punkt 8 dieser Allge meinen Geschäftsbedingungen ermittelten Verbrauchs.
(9) Bestimmt sich der zu zahlende Verbrauchspreis pro Kilowattstunde auf Basis einer Stufen- einteilung und ist der Abrechnungszeitraum kürzer als 365 Tage, so wird die jeweilige Stufe durch eine rechnerische Ermittlung des Verbrauchs auf 365 Tage unter angemessener Berück-sichtigung der tatsächlichen Verhältnisse bestimmt. Wird der Verbrauch für mehrere Monate abge- rechnet, so kann Yello für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer
Kund:innen. Machst du glaubhaft, dass dein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Abschlagszahlungen werden nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
(10) Ändern sich die Preise, so können die daraufhin anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden.
(11) Abrechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von Yello angegebenen Terminen fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen werden dir in den Abrechnungen mitgeteilt. Als Zahlungsweise kannst du zwischen SEPA-Überweisung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wählen.
(12) Sollte dein Bankkonto nicht ausreichend gedeckt sein, oder falsche Bankdaten vorliegen und sich dadurch fällige Forderungen nicht einziehen lassen, so ist Yello dir gegenüber berechtigt, eine Bankgebühr zu erheben, die die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Rücklastschrift oder Nachverfolgung der Zahlung bei der jeweiligen Bank ausgleicht. Die Bankgebühr ist unabhän-gig von der Höhe der Forderung.
(13) Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben, wird dieses vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder binnen 2 Wochen ausbezahlt. Guthaben, die aus einer Schluss- rechnung folgen, werden binnen 2 Wochen ausbezahlt. Hast du Yello ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so erstattet Yello die zu viel gezahlten Beträge auf das Bankkonto des SEPA-Lastschriftmandats. Überweist du selbst, ist Yello berechtigt, die zu viel gezahlten Beträge auf das Bankkonto zu erstatten, von dem die letzte Überweisung getätigt worden ist.
(14) Wenn du Einwände gegen Abrechnungen oder Abschlagsberechnungen hast, darfst du die Zahlung nur dann aufschieben oder verweigern, wenn
a) die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
b) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum. Darüber hinaus musst du eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt haben, im Rahmen derer die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts noch nicht festgestellt wurde. § 315 BGB bleibt von den Regelungen nach Satz 1 und 2 unberührt.
(15) Wenn du im Zahlungsverzug bist, kann Yello dich erneut zur Zahlung auffordern oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lassen. Die Kosten, die dabei entstehen, kann Yello für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist Yello die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach. Dir ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
(16) Gegen Ansprüche von Yello kannst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell- ten Gegenansprüchen aufrechnen.
12. Wann musst du mit Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen rechnen? (1) Yello kann Vorauszahlungen verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommst. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kund:innen. Machst du glaubhaft, dass dein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungsstellung zu verrechnen. Yello wird dir den Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen mitteilen und angeben, unter welchen Voraussetzungen die Voraus- zahlungen wieder entfallen können. Vorauszahlungen werden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. (2) Solltest du keine Vorauszahlungen leisten oder dies nicht können, so kann Yello in angemes- sener Höhe Sicherheit von dir verlangen. Leistest du die Sicherheit in bar, wird sie zum jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. (3) Bist du im Zahlungsverzug und kommst nach erneuter Aufforderung deinen Zahlungsverpflich- tungen nicht unverzüglich nach, so kann Yello deine Sicherheitsleistung verwerten. Darauf wirst du in der Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu deinen Lasten. (4) Du erhältst deine Sicherheitsleistung unverzüglich zurück, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.
13. Wann kann die Gaslieferung unterbrochen werden? Wann kommt es zur fristlosen Kündigung? (1) Yello ist berechtigt, die Belieferung, ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn du einer vertraglichen Bestimmung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelst und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist Yello berechtigt, die Gasversorgung 4 Wochen nach vorheriger Androhung unterbrechen zu lassen und die Unterbrechung beim zuständigen Netzbetreiber zu beauftragen. Eine Unterbrechung ist nicht zulässig, sofern die Folgen einer Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder du darlegst, dass hinreichende Aussicht besteht, dass du deinen Zahlungsverpflichtungen nachkommst. Yello kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Gasversorgung androhen. Yello hat dich zeitgleich mit einer Androhung einfach und verständlich darüber zu informieren, dass du Yello das Vorliegen von Gründen, die zu einer Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung führen, insbesondere das Vorliegen der Voraussetzungen nach Punkt 13 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Textform mitteilen kannst. Yello teilt dir die Kontaktadressen mit, an die du die Mitteilung senden kannst. (3) Die Verhältnismäßigkeit einer Unterbrechung im Sinne von Punkt 13 Absatz 2 Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn eine besondere Schutzbedürftigkeit deinerseits oder eines Mitglieds deines Haushalts besteht. Eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht insbesondere dann, wenn infolge einer Unterbrechung der Versorgung aufgrund besonderer persönlicher, insbesondere gesundheitlicher oder altersbedingter, Gegeben- heiten eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen zu besorgen ist. Diese Gefahr ist auf Verlangen vonYello von dir glaubhaft zu machen. (4) Yello darf die Unterbrechung der Gasversorgung wegen Zahlungsverzugs nur durchführen lassen, wenn du nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung in Verzug bist oder für den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung in Verzug bist. Dabei muss der Zahlungsverzug zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Satz 1 mindestens 100 Euro betragen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach den Sätzen 1 und 2 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die du form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hast. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Yello und dir noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von Yello resultieren. Zudem bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die im Zeitpunkt der Androhung der Unterbrechung nach Punkt 13 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits Gegenstand eines bei der Schlichtungsstelle nach § 111b Absatz 1 EnWG anhängigen Verfahrens der außergerichtlichen Streitbeilegung sind. (5) Yello hat dich mit der Androhung einer Unterbrechung der Gasversorgung wegenZahlungsverzuges nach Punkt 13 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugleich in Textform über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung zu informieren, die für dich mit keinen Mehrkosten verbunden sein dürfen. Dazu können beispielsweise gehören: Hinweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung, Hinweise auf Vorauszahlungssysteme, Informationen zu Energieaudits und zu Energieberatungsdiensten, Hinweise auf alternative Zahlungspläne verbunden mit einer Stundungsvereinbarung, Hinweise auf staat liche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung sowie die Information, bei welcher Behörde diese beantragt werden können, oder Hinweise auf eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung. Die Informationen nach den Sätzen 1 und 2 werden von Yello in einfacher und verständlicher Weise erläutert. (6) Yello teilt dir den Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung 8 Werktage im Voraus durch briefliche Mitteilung mit. Zusätzlich hat Yello die Ankündigung nach Möglichkeit auch auf elektronischem Wege in Textform an dich zu übermitteln. (7) In einer Unterbrechungsandrohung nach Punkt 13 Absatz 2 Satz 1 und in einer Ankündigung des Unterbrechungsbeginns nach Punkt 13 Absatz 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirst du von Yello klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise auf den Grund der Unterbrechung hingewiesen, sowie darauf, welche voraussichtlichen Kosten dir infolge der Unterbrechung und infolge der nachfolgenden Wiederherstellung der Gasversorgung nach Punkt 13 Absatz 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt werden können. (8) Yello hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für deren Unterbrechung entfallen sind und du die Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung der Gasversorgung erstattet hast. Die Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung der Gasversorgung können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist Yello die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach. Du kannst im Einzelfall geringere Kosten nachweisen. Die in Rechnung gestellten Kosten dürfen, auch im Falle einer Pauschalierung, die tatsächlich entstehenden Kosten nicht überschreiten. (9) Yello ist in den Fällen nach Punkt 13 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Belieferung wiederholt vorliegen.
14. Werden Wartungsdienste angeboten? Wartungsdienste werden nicht angeboten.
15. Wie erfolgt die Vertragskommunikation und was ist im Zusammenhang mit dem Kund:innen- portal „Mein Yello“ und der „Yello-App“ zu beachten? (1) Die Vertragskommunikation – d. h. sämtliche Mitteilungen rund um die Durchführung dieses Vertrages – u. a. Preisanpassungsmitteilungen oder Mitteilungen im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – erfolgt durch Yello auf dem elektronischen Weg (E-Mail / Kund:innenportal „Mein Yello“ / „Yello App“). Yello behält sich vor, Mitteilungen im Zusammenhang mit offenen Forderungen, wie z. B. Mahnungen, per Post zu versenden. Nur bei entsprechender gesonderter Vereinbarung mit dir erfolgt die Übersendung von Vertrags- kommunikation postalisch. Dein Recht nach Punkt 11 Absatz 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bleibt unberührt. (2) Yello wird dich stets über eine neue Einstellung in deinem persönlichen Kund:innenportal „Mein Yello“ per E-Mail an die von dir mitgeteilte E-Mail Adresse informieren. Die in deinem E-Mail Postfach eingehenden Nachrichten von Yello sind mindestens wöchentlich abzurufen. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Dateien im Kund:innenportal „Mein Yello“ sowie in der „Yello App“. (3) Im Kund:innenportal „Mein Yello“ und in der „Yello App“ hast du die Möglichkeit deinen Gaslieferungsvertrag einzusehen und zu verwalten. Für die „Yello App“ gelten die Nutzungs- bedingungen und die Datenschutzerklärung, die du im App-Store findest. (4) Um die elektronische Kommunikation gewährleisten zu können, bist du verpflichtet, die technischen Voraussetzungen, wie insbesondere den Zugang zu einem internetfähigen Endgerät und installiertem Browserprogramm sowie eine E-Mail Adresse einzurichten und zu unterhalten. Du bist verpflichtet, Yello stets eine aktuelle empfangsbereite E-Mail Adresse mitzuteilen. (5) Yello stellt dir zur Abwicklung des Vertrags einen passwortgeschützten persönlichen Zugang zum geschlossenen Kund:innenportal „Mein Yello“ und zur „Yello App“ online zur Verfügung. Bitte beachte: Zur Nutzung des Kund:innenportals „Mein Yello“ und der „Yello App“ ist die Registrierung bei dem Service „myEnergyKey“ der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, durch Angabe deiner E-Mail Adresse und einem Passwort notwendig. Die Geschäfts- bedingungen und die Datenschutzerklärung des myEnergyKey findest du unter www.yello.de/myenergykey. Das Passwort zu dem myEnergyKey Login ist strikt geheim zu halten und vor unberechtigtem Gebrauch von Dritten zu bewahren.
16. Was ist im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb zu beachten? Wenn auf deinen Wunsch hin anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers ein Dritter den Messstellenbetrieb für dich durchführt (wettbewerblicher Messstellenbetreiber), ist der Mess-stellenbetrieb kein Kostenbestandteil mehr. In diesem Fall wird Yello die Änderung des Entgelts mit der nächsten Rechnung weitergeben. Ein Ermessen darüber, in welcher Höhe und/oder zu welchem Zeitpunkt Yello diese Änderung des Entgelts vornimmt, steht Yello nicht zu. Du bist in diesem Fall nicht berechtigt, den Gaslieferungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
17. Wie setzen sich die Gaspreise zusammen? Wann und wie kommt es zu Preisänderungen?
17.1 Zusammensetzung der Preise (1) Die Preise enthalten insbesondere Beschaffungs- und Vertriebskosten, das an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlende Netznutzungsentgelt, das Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung durch einen nicht-elektronischen Zähler (soweit die Dienstleistung durch deinen grundzuständigen Messstellenbetreiber erbracht wird), die Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Kosten durch die CO₂-Bepreisung aufgrund der emissionshandelsrechtlichen Gesetzgebung nach Maß- gabe des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bzw. des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (EU-ETS2) als Nachfolgeregelung (im Folgenden „CO₂-Preis“ genannt), die Bilanzierungsumlage für Standardlastprofile sowie die Erdgas- und die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festge- legten Höhe. Weitere Informationen zu den genannten Umlagen erhältst du auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH unter www.tradinghub.eu. (2) Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife, gebündelte Produkte oder weitere Leis- tungen von Yello kannst du im Kund:innenportal „Mein Yello“, in der „Yello App“ oder unter www.yello.de abrufen.
17.2 Preisänderungen während der Geltungsdauer einer abgeschlossenen Preisgarantie
17.2.1 Preisänderungen während der Geltungsdauer einer eingeschränkten Preisgarantie. Wenn dein Gaslieferungsvertrag eine eingeschränkte Preisgarantie vorsieht, gilt: (1) Auch während der Geltungsdauer einer eingeschränkten Preisgarantie können die Preise bei künftigen Änderungen der Bilanzierungsumlage für Standardlastprofile, des CO₂-Preises oder der Erdgassteuer angepasst werden. Für diese Preisänderungen gilt die Regelung des Punktes 17.3 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe, dass bei der Ermittlung der Preisänderung und der vorzunehmenden Saldierung nur die vorgenannten Umlagen, Steuern und Abgaben berücksichtigt werden, sowie die Regelung des Punktes 17.3 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Der Gaslieferungsvertrag kann im Falle einer Preisänderung nach Maßgabe von Punkt 17.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden. (2) Während der Geltungsdauer einer eingeschränkten Preisgarantie ist Yello berechtigt und verpflichtet, bei einer künftigen gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze die sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderbelastungen an dich unverändert weiterzugeben. In diesem Falle bedarf es keiner Mitteilung an dich; ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. (3) Falls nach Vertragsschluss weitere die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von Gas belastende Steuern, Abgaben oder vergleichbare staatlich veranlasste Be- oder Entlastungen wirksam werden, gilt Punkt 17.2.1 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der eingeschränkten Preisgarantie entsprechend-
17.2.2 Preisänderungen während der Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie. Wenn dein Gaslieferungsvertrag eine Netto-Preisgarantie vorsieht, gilt: (1) Während der Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie ist Yello berechtigt und verpflichtet, die Preise im Umfang und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens künftiger Änderungen der Erdgassteuer anzupassen. Im Falle einer Änderung der Preise wirst du mindestens einen Monat vor der beab- sichtigten Änderung in Textform informiert. Die Mitteilung hat auf verständliche und einfache Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderungen zu erfolgen. Der Gaslieferungsvertrag kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung nach Maßgabe von Punkt 17.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden. (2) Während der Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie ist Yello berechtigt und verpflichtet, bei einer künftigen gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze die sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderbelastungen an dich unverändert weiterzugeben. In diesem Falle bedarf es keiner Mitteilung an dich; ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. (3) Falls nach Vertragsschluss weitere die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von Gas belastende Steuern, Abgaben oder vergleichbare staatlich veranlasste Be- oder Entlastungen wirksam werden, gilt Punkt 17.2.2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Netto-Preisgarantie entsprechend.
17.2.3 Preisänderungen während der Geltungsdauer einer vollen Preisgarantie. Wenn dein Gas- lieferungsvertrag eine volle Preisgarantie vorsieht, gilt: Eine Preisänderung während der Geltungsdauer der vollen Preisgarantie ist ausgeschlossen.
17.3 Preisänderungen, wenn keine Preisgarantie abgeschlossen wurde oder wenn die Preisgarantie abgelaufen ist. Wenn dein Gaslieferungsvertrag keine Preisgarantie vorsieht oder wenn die vereinbarte Preisgarantie abgelaufen ist, gilt: (1) Preisänderungen durch Yello erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berück- sichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Yello ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung vorzunehmen. Bei der Preis- ermittlung ist Yello verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Einbeziehung gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenk- ungen vorzunehmen; bei Gaslieferungsverträgen mit abgelaufener Preisgarantie wird die bei Vertragsschluss bestehende Kostensituation unter Berücksichtigung etwaiger Preisänderungen gemäß Punkt 17.2.1 und 17.2.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der nach Ablauf der Preis- garantie bestehenden Kostensituation verglichen. Yello hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostensteigerungen. Insbesondere ist Yello verpflichtet, Kostensenkungen nicht später weiterzugeben, als dies bei Kostensteigerungen der Fall ist. Yello nimmt mindestens alle 12 Monate eine turnusgemäße Überprüfung der Kostenentwicklung vor; mit der jeweils nächsten turnusgemäßen Überprüfung erfolgt auch die Überprüfung der Kostenentwicklung bei Gaslieferungsverträgen mit abgelaufener Preisgarantie. (2) Falls nach Vertragsschluss weitere die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von Gas belastende Steuern, Abgaben oder vergleichbare staatlich veranlasste Be- oder Entlastungen wirksam werden, gilt Punkt 17.3 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. (3) Änderungen der Preise gemäß Punkt 17.3 Absatz 1 und Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen werden erst nach Mitteilung in Textform wirksam, die mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung dir gegenüber erfolgen muss. Die Mitteilung hat auf verständliche und einfache Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderungen zuerfol- gen. Der Gaslieferungsvertrag kann im Falle einer Preisänderung nach Maßgabe von Punkt 17.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden. (4) Für künftige gesetzliche Änderungen der geltenden Umsatzsteuersätze gilt Punkt 17.2.1 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
17.4 Kündigungsrecht im Falle einer Preisänderung Ändert Yello die Preise, so kannst du den Gaslieferungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung unentgeltlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Yello hat eine Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Auf das Kündigungsrecht wird dich Yello in der Mit- teilung zur Preisänderung explizit hinweisen.
17.5 Abgrenzung des Verbrauchs bei Preisänderungen Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchs- schwankungen sind auf der Grundlage der für die jeweilige Kund:innengruppe maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzs- teuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.
18. Wie und in welchem Umfang haftet Yello? (1) Yello haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder ungenauer oder verspäteter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Punkt 18 Absätze 2 bis 6. (2) Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen. Ansprüche wegen Schäden im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb sind gegenüber dem Messstellenbetreiber geltend zu machen. Bei diesen Schäden haftet Yello nicht. (3) Yello wird auf deinen Wunsch unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammen- hängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie Yello bekannt sind. (4) In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Vertragsparteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf:innen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). (5) Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. (6) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
19. Wie erfolgen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (1) Yello ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, wenn eine für die Vertragsparteien unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt Yello keinen Einfluss hat, oder wenn eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen Yello unwirksam geworden sind oder ein sonstiges rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam zu werden drohen und diese Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – oder zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags führt, und dies nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderten Bestimmungen darf der Vertragspartner von Yello gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich benachteiligt werden. (2) Yello wird dich auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn du ihr nicht binnen 6 Wochen in Textform widersprichst. Die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dann Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung. Yello wird dich bei der Bekanntgabe der Änderung auf diese Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe abgesandt worden ist. (3) Ändert Yello die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so kannst du den Gaslieferungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unentgeltlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Yello hat eine Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen
Wer ist dein Vertragspartner?
Yello Strom GmbH, Siegburger Straße 229, 50679 Köln,
Registergericht AG Köln HRB 32787, Ust-IdNr. DE 812 79 20 55
Wie kannst du Yello erreichen? Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit deiner Belieferung mit Energie kannst du dich an uns wenden:
Yello Strom GmbH, Siegburger Straße 229, 50679 Köln
Dein Kontakt: E-Mail: immerda@yello.de Internet: www.yello.de
Wie kannst du den Verbraucher:innenservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas erreichen?
Der Verbraucher:innenservice der Bundesnetzagentur stellt dir Informationen über das geltende Recht, deine Rechte als Haushaltskund:in und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn
Mo – Fr 8:00 – 20:00 Uhr
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480-323
E-Mail:
verbraucherservice-energie@bnetza.de
Wie können deine Fragen bei Beanstandungen gelöst werden und wie kannst du die Schlichtungsstelle erreichen?
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist,dass der Verbraucher:innen- service von Yello angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Yello ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240-0 Telefax: 030 27 57 240-69 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Wie erhältst du Tipps und Tricks zum Energiesparen?
Auf www.yello.de/energieeffizienz erhältst du Tipps und Tricks zum Energiesparen. Weitere Informationen dazu erhältst du auch bei der Bundesstelle für Energieeffizienz unter www.bfee-online.de. Dort findest du eine Liste der Anbieter:innen von Energiedienstleistungen, -audits, -effizienzmaßnahmen sowie Berichte zur Energieeffizienz.
Für deine Sicherheit im Umgang mit Gas beachte bitte die Informationen im Sicherheits- datenblatt unter www.yello.de/sicherheitsdatenblatt
Widerrufsbelehrung.
Widerrufsrecht:
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Yello Strom GmbH, Stichwort Widerruf, Siegburger Straße 229, 50679 Köln, Telefon: 0221 27 11 7777, E-Mail: immerda@yello.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Du kannst dein Widerrufsrecht auch online unter www.yello.de/online-widerrufsfunktion ausüben. Wenn du diese Online-Funktion nutzt, übermitteln wir dir auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs:
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Lieferung von Strom oder Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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