Energy Sharing: Solarstrom nebenan teilen – lohnt sich das?
Solarstrom lokal mit Nachbarn teilen statt einspeisen: Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich möglich – doch worum geht es da genau?
Stell dir vor, du produzierst mit deiner Solaranlage mehr Solarstrom als du brauchst – und gibst ihn einfach an Laura im Haus nebenan weiter, statt ihn für wenig Geld ins Netz einzuspeisen. Genau das ermöglicht Energy Sharing. Wir erklären, wie das Modell funktioniert, was du dafür benötigst – und warum es aktuell noch etwas Geduld braucht. Alles, was du wissen musst.
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Das erwartet dich hier:
Was ist Energy Sharing? Die Idee.
Stell dir vor, du hast einen Apfelbaum im Garten, der richtig viele Früchte trägt. Du hast schon Apfelmus gemacht und Apfelkuchen gebacken – und es sind immer noch Äpfel übrig. Also fragst du in der Nachbarschaft, ob jemand welche möchte. Genau das ist die Grundidee hinter Energy Sharing: lokal erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen.
Wenn du eine Solaranlage betreibst, die an sonnigen Tagen mehr Strom produziert als du selbst nutzen oder speichern kannst, kannst du den überschüssigen Strom mit Nachbarn, Freunden oder der lokalen Community teilen. Bislang fließt dieser Strom einfach ins Netz – und du bekommst dafür eine meist kleine Einspeisevergütung.
Wichtig: Der Strom fließt dabei nicht direkt von Haus zu Haus. Er wird bilanziell zugeordnet – also nur rein rechnerisch mit dem Verbrauch der Teilnehmenden abgeglichen. Du kannst dir das wie bei deinem Konto vorstellen: Wenn du Geld überweist, ist es nicht derselbe Geldschein, der ankommt. Aber der Betrag stimmt. Genauso ist es hier mit dem Strom. Das öffentliche Stromnetz bleibt dabei das technische Rückgrat.
Beim Energy Sharing gibt es diese Rollen:
Du hast eine PV-Anlage: Du teilst als Sharing-Lieferant:in deinen überschüssigen Strom lokal, statt ihn für wenig Geld ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Du hast keine PV-Anlage: Du beziehst als Sharing-Abnehmer:in günstigen Strom aus der Anlage eines anderen, ob Nachbar:in nebenan oder Community.
Sharing-Dienstleister: Dieser kann sich um die Abwicklung des Energy Sharing kümmern, aber auch die Rolle eines Direktvermarkters oder Reststrom-Lieferanten einnehmen.
Lieferant für den Reststrom: Die Strommenge, die der:die Sharing-Abnehmer:in nicht aus der Solaranlage erhält, wird über einen Reststrom-Lieferant ergänzt.

Jetzt ist Energy Sharing gesetzlich möglich.
Den Grundstein für die gemeinsame Nutzung von Strom hat die EU bereits in ihrer Richtlinie für erneuerbare Energien 2018 gelegt. Andere Länder wie Spanien oder Österreich haben diese Richtlinie schon längst umgesetzt. In Deutschland ist der entscheidende Paragraph § 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erst im Dezember 2025 in Kraft getreten. Und seit dem 1. Juni 2026 ist das Modell auch bei uns nutzbar.
Was neu ist und was das bedeutet.
Bisher galt: Wer Strom an andere liefert, ist ein vollwertiger Stromanbieter – mit allen Pflichten, die dazugehören. Darunter auch die, die andere Seite jederzeit komplett mit Strom zu versorgen. Das hat Energy Sharing in der Praxis unmöglich gemacht.
Das ändert sich jetzt. Geteilt wird nur der Strom, der gerade übrig ist. Reicht er nicht aus, beziehen die Nachbar:innen Strom von einem Energieversorger – vorausgesetzt , dieser bietet Energy Sharing an. Und: Der Strom darf über das öffentliche Netz fließen: keine neue Leitung, kein Tiefbau.
Was das Gesetz in Grundzügen regelt.
Starttermin: Die gemeinsame Nutzung von Strom soll ab dem 1. Juni 2026 gesetzlich möglich sein
Entfernung: Bis Ende Mai 2028 gesetzlich nur innerhalb eines Verteilnetzes, ab Juni 2028 auch in benachbarten Gebieten
2 Verträge: Ein Strom-Liefervertrag und ein Vertrag zur gemeinsamen Energienutzung sind Pflicht
Privatpersonen: Für alle, die eine Solaranlage nicht überwiegend gewerblich betreiben, auch für Kommunen und Genossenschaften
Smart Meter: Die Messung des gelieferten und des bezogenen Stroms erfolgt viertelstündlich über je ein Smart Meter
Wichtig: Der Solarstrom aus dem Energy Sharing deckt nicht deinen kompletten Stromverbrauch. Wenn die Solaranlage nichts produziert, benötigst du weiter Strom aus einem Stromvertrag – der sogenannte Reststrom. Eventuell brauchst du einen neuen Reststromvertrag, weil dein bisheriger Stromanbieter nicht verpflichtet ist, diese Dienstleistung anzubieten. In der Praxis kann auch der Sharing-Dienstleister den Reststrom liefern.
Das Gesetz schafft den Rahmen. Was noch fehlt: die konkrete Ausgestaltung und Angebote durch Sharing-Dienstleister, damit alle Beteiligten reibungslos kommunizieren und abrechnen können.

So funktioniert Energy Sharing.
Hinter dem einfachen Gedanken von Energy Sharing stecken verschiedene Aufgaben, die Anlagen-Betreiber:innen oder Sharing-Dienstleister übernehmen müssen. Check vorab, ob du die wichtigste Voraussetzung erfüllst: Beide Seiten brauchen auf Basis der gesetzlichen Regelungen ein Smart Meter.
Dienstleister einbinden. Für die Abwicklung des Energy Sharing kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Anbieter zu beauftragen: den Sharing-Dienstleister, der auch sämtliche Aufgaben wie Direktvermarktung, Dienstleistung und Reststrom-Lieferung übernehmen kann.
Strompreis festlegen. Den Preis für den Solarstrom legen die Beteiligten fest. Beachte: Auf diesen Solarstrompreis fallen zusätzlich Netzentgelte, Abgaben und Umlagen an.
Verträge schließen. Ihr braucht einen Liefervertrag für den Solarstrom und einen Sharing-Vertrag, der die gemeinsame Nutzung regelt – inklusive Umfang, Aufteilungsschlüssel und Preis.
Reststrom beziehen. Was die Solaranlage nicht liefern kann, kommt über einen Stromlieferanten. Diesen kannst du als Sharing-Abnehmer:in selbst wählen. Auch der Sharing-Dienstleister kann den Reststrom anbieten.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen.
Energy Sharing ist heute noch kein Plug-and-play-Modell. Es gibt ein paar Dinge, die vorhanden sein müssen, bevor es losgehen kann. Klingt komplex? Ist es auch. Genau deshalb lohnt es sich, früh mit einem spezialisierten Sharing-Dienstleister ins Gespräch zu kommen.
Technische Voraussetzung.
Smart Meter. Beide Seiten brauchen ein intelligentes Messsystem. Nur so lässt sich der Strom im Viertelstundentakt korrekt zuordnen und abrechnen.
Gleiches Netzgebiet. Solaranlage und Stromabnehmer:in müssen bis zum 31. Mai 2028 im selben Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers liegen.
Vertraglich zu beachten.
Liefervertrag. Sharing-Lieferant:in und Sharing-Abnehmer:in schließen einen Vertrag über die Lieferung des Solarstroms ab.
Nutzungsvertrag. Ein zweiter Vertrag regelt die gemeinsame Nutzung – inklusive Aufteilungsschlüssel und dem vereinbarten Strompreis.
Wer darf teilnehmen?
Sharing-Lieferant:in. Wer eine Solaranlage betreibt, die nicht überwiegend gewerblich genutzt wird – also Privatpersonen, Personen-Gesellschaften oder auch Bürgerenergie-Gemeinschaften.
Sharing-Abnehmer:in. Alle Letztverbraucher dürfen Strom aus dem Sharing beziehen – auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Aktueller Stand: Wann geht's wirklich los?
Das Gesetz ist da. Doch in der Umsetzung ist ein Energy-Sharing-Projekt technisch wie organisatorisch anspruchsvoll: für Solaranlagen-Besitzer:innen genauso wie für Energiemarktteilnehmer. Hier unsere ehrliche Einschätzung: Eine reibungslose Umsetzung für alle ist realistisch erst im Laufe des Jahres 2027 möglich, wenn Dienstleisterangebote stehen, sowie erste Pilotprojekte umgesetzt wurden.
Drei Stolpersteine bei der Umsetzung.
Zunächst war eine Abwicklung des Energy Sharing vorrangig über die Netzbetreiber geplant. Die Bundesnetzagentur hat im Juli 2026 konkretisiert, dass die Abbildung über ein Dienstleister-Modell einfacher und ohne neue Prozesse zwischen den Marktbeteiligten zu verwirklichen ist. Daher benötigt es nun Zeit, dass Dienstleister Energy-Sharing Produkte aufbauen und abwickeln können.
Ein weiteres offenes Thema ist der schleppende Smart-Meter-Rollout: Noch sind längst nicht alle Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler ausgestattet. Aber ohne geht es auf Basis der gesetzlichen Vorgaben nicht – das kann die Umsetzung weiter bremsen.
Und schließlich fehlen Pilotprojekte: Auch wenn Energy Sharing beispielsweise in Österreich ein Markt mit mehreren Tausend aktiven Gemeinschaften ist, gibt es in Deutschland kaum umgesetzte Projekte. Damit fehlt es nicht nur an Erfahrung, sondern auch an effizienten und automatisierten Prozessen für die reibungslose Umsetzung der verschiedenen Leistungen im Energy-Sharing-Umfeld.
Bietet Yello bereits Energy Sharing an?
Kurz gesagt: aktuell nicht. Energy Sharing mit Reststrom ist ein anspruchsvolles Produkt. Messwerte im Viertelstundentakt, bilanzielle Zuordnung zwischen den Teilnehmer:innen, eine rechtlich saubere Abrechnung – das läuft nur, wenn die Prozesse dahinter automatisiert ineinandergreifen. Diese Prozesse für private Sharing-Teilnehmer:innen sind im Markt aktuell in der Entwicklung. Außerdem sind Energy-Sharing-Projekte meist individuell und sollten vom Angebot bis zur Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Falls wir mit einem Produktangebot an den Start gehen, informieren wir dich auf dieser Seite rechtzeitig.

Was kannst du jetzt schon tun?
Sofort loslegen geht noch nicht? Aber vorbereiten schon. Hier die 4 wichtigsten Punkte, die du jetzt für den Anschub deines Energy-Sharing-Projektes als Solaranlagen-Besitzer:in angehen und klären kannst.
Smart-Meter-Status beim Messstellenbetreiber erfragen
Bilanzierungsgebiet deines Netzbetreibers herausfinden
Infos zu Sharing-Anbietern sammeln und vergleichen
Alternativen prüfen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen
Hast du diese Punkte geprüft, kannst du bereits grob die Kosten überschlagen und den Aufwand für die Umsetzung abschätzen.
Vor- und Nachteile von Energy Sharing.
Energy Sharing ist kein Selbstläufer – hat aber für einige Situationen durchaus Vorteile. Zum Beispiel, wenn der Sharing-Preis für beide Seiten besser ist als die jeweilige Alternative. Für dich als Besitzer:in der Solaranlage heißt das: höher als deine individuelle Einspeisevergütung. Für den:die Sharing-Abnehmer:in weniger als der aktuelle Preis des Stromanbieters. Das sind die Vor- und Nachteile für beide Seiten:
PV-Besitzer:innen mit wenig Vergütung.
Der größte Vorteil: Wer eine ausgeförderte Solaranlage besitzt oder wenig Einspeisevergütung bekommt, kann durch Energy Sharing mehr aus dem Solarstrom herausholen. Ob sich das rechnet, hängt ab von Anlagengröße, Einspeisevergütung, Verbrauchsprofil der Teilnehmenden, den Kosten des Dienstleisters, sowie Gebühren und Netzentgelten ab. Gerade diese Nebenkosten können sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit niederschlagen. Daher macht es Sinn zunächst den Eigenverbrauch so gut wie möglich auszureizen.
Haushalte ohne eigene Solaranlage.
Wer keine eigene Solaranlage betreiben kann – etwa auf dem denkmalgeschützten Haus – bekommt mit Energy Sharing trotzdem Zugang zu lokalem Ökostrom. Klingt attraktiv, aber auch hier der Nachteil: Netzentgelte und Umlagen fallen vollständig auf den geteilten Strom an, weil er über das öffentliche Netz fließt. Der tatsächliche Preisvorteil ist daher oft geringer als erwartet. Wer erstmal unkompliziert einsteigen will: Eine kleine Steckersolaranlage ist auf Balkon oder Garage schnell installiert und ein guter erster Schritt.
Diese Nachteile solltest du im Kopf behalten.
Kein garantierter Preisvorteil – alle beteiligten Seiten sollten vorab genau durchrechnen.
Kosten für Dienstleister und bürokratischer Aufwand können die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen.
Energy Sharing ist kein Vollversorgungsmodell, Reststrom bleibt ein Kostenpunkt.
Für Solarstrom und Strom aus dem Netz fallen normal Netzentgelte, Abgaben und Umlagen an.

Fazit: Gute Idee. Braucht noch Zeit.
Energy Sharing ist ein nächster Schritt in Richtung lokale Energiewende. Das Gesetz ist seit kurzem da, und bietet die Möglichkeit, überschüssigen Solarstrom in der Nachbarschaft zu teilen, statt ihn für wenig Geld einzuspeisen.
Eine reibungslose Umsetzung für alle ist aber realistisch erst im Laufe des Jahres 2027 möglich. Warum? Verschiedene Dienstleister-Angebote und Erfahrungen mit Energy Sharing fehlen noch. Außerdem sind Smart Meter bislang nur in wenigen Haushalten vorhanden.
Was du jetzt tun kannst: Smart-Meter-Status klären, dein Bilanzierungsgebiet heraussuchen und mögliche Sharing-Dienstleister recherchieren. Wer gut vorbereitet ist, kann zeitnah starten.
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